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Pflegefachassistenz ab 2027: was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Von Birgit M. Schwinn · Stand: · 5 min
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Sie ersetzt die bisher 27 unterschiedlichen Helfer- und Assistenzausbildungen der Länder, dauert in Vollzeit 18 Monate und ist generalistisch angelegt. Für Kliniken und Pflegeeinrichtungen bedeutet das neue Verträge, eine neue Finanzierung und eine Ausbildung, die in allen Ländern gleich aufgebaut ist.
Die Rechtsgrundlage
Der Bundestag hat das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz am 9. Oktober 2025 beschlossen, der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 zugestimmt. Verkündet wurde es am 31. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 259). Kern ist das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG). Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV) ist seit dem 10. Juni 2026 in Kraft. Die Regeln zur Finanzierung gelten bereits seit dem 1. Januar 2026.
Die Ausbildung auf einen Blick
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Dauer | 18 Monate in Vollzeit, in Teilzeit höchstens 36 Monate |
| Praxiseinsätze | Stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege sowie ambulante Akut- und Langzeitpflege |
| Zugang | Hauptschulabschluss, ein gleichwertiger Abschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung; ausnahmsweise eine begründete positive Prognose der Pflegeschule |
| Verkürzung | Um bis zu ein Drittel, etwa bei gleichwertiger Ausbildung oder mindestens 18 Monaten Berufserfahrung in der Pflege |
| Vergütung | Pflicht: eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer |
| Praxisanleitung | Mindestens 10 Prozent der praktischen Stunden in jedem Einsatz |
Was Pflegefachassistenzkräfte übernehmen
Nach dem Abschluss pflegen sie in nicht komplexen Pflegesituationen eigenständig und wirken in komplexen Situationen mit, zusammen mit Pflegefachpersonen. Damit ergänzen sie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner im Qualifikationsmix einer Einrichtung.
Was ausbildende Einrichtungen beachten müssen
- Träger der praktischen Ausbildung kann ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung sein, die eine eigene Pflegeschule betreibt oder einen Vertrag mit einer Pflegeschule schließt.
- Weil die Einsätze drei Versorgungsbereiche abdecken, brauchen die meisten Träger Kooperationsverträge mit Partnereinrichtungen.
- Praxisanleitende brauchen eine Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden und jährlich 24 Stunden Fortbildung. Die Verordnung sieht Übergangsfristen vor.
- Die Ausbildungsvergütung ist Pflicht. Sachleistungen dürfen bis zu 75 Prozent der Bruttovergütung angerechnet werden.
Finanzierung über die Ausgleichsfonds der Länder
Die Kosten der Ausbildung werden über die Ausgleichsfonds der Länder finanziert, nach demselben Umlageverfahren wie bei der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann (§ 24 PflFAssG). Dazu gehören ausdrücklich die Kosten der Ausbildungsvergütung. Wie Budgets berechnet und ausgezahlt werden, regelt jedes Land; die zuständigen Stellen fragen den Bedarf über Prognosemeldungen ab.
Starttermine unterscheiden sich je Land
Das Gesetz gilt ab 2027, die ersten Kurse beginnen aber nicht überall im Januar. Brandenburg plant den Start zum 1. Oktober 2027, Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2028. Abschlüsse nach bisherigem Landesrecht, die bis Ende 2026 erworben werden, bleiben gültig. Fragen Sie bei Ihrer Landesstelle nach dem Termin für Ihr Land.
Was das für internationale Auszubildende bedeutet
Mit 18 Monaten ist die Pflegefachassistenz ein kürzerer, klar geregelter Einstieg in die Pflege in Deutschland, mit Vergütung und bundesweit gleichem Abschluss. Welwitschia Care bereitet ihre Teilnehmenden derzeit auf die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vor. In beiden Ausbildungen entscheidet für Auszubildende aus dem Ausland vor allem die Sprache über den Erfolg; deshalb bereiten wir bis Deutsch B2 vor und begleiten Auszubildende und Team durch alle Phasen. Wie das abläuft, zeigt die Seite Ausbildung mit Auszubildenden aus Namibia für Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln und Beträge ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bei den genannten Stellen.